Wer ein Haus baut, geht finanzielle Risiken ein – nicht nur durch steigende Materialpreise oder Handwerkerprobleme, sondern auch durch unvorhergesehene Schäden auf der Baustelle. Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren genau dann, wenn solche unerwarteten Ereignisse eintreten.
Was ist eine Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) ist eine Sachversicherung, die Schäden am Rohbau und an bereits erbrachten Bauleistungen abdeckt. Sie greift bei unvorhergesehenen Ereignissen, die das Gebäude während der Bauphase beschädigen oder zerstören – unabhängig davon, ob der Schaden durch höhere Gewalt, Vandalismus oder Materialmängel entstanden ist.
Was deckt die Bauleistungsversicherung ab?
Der Versicherungsschutz umfasst typischerweise folgende Schadenursachen:
- Sturm, Schneedruck, Frost und andere Witterungseinflüsse
- Vandalismus und mutwillige Beschädigung durch Dritte
- Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes (z. B. unerwartete Bodenverhältnisse)
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, sofern sie zu Schäden an anderen Teilen des Bauwerks führen
- Diebstahl fest eingebauter Teile (z. B. eingebauter Fenster oder Türen vor Bezug)
Nicht versichert sind hingegen Schäden, die bewusst oder grob fahrlässig durch den Bauherrn oder seine Auftragnehmer verursacht werden, sowie normale Verschleißerscheinungen.
Wer braucht eine Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung ist für alle Bauherren sinnvoll, die ein Gebäude neu errichten oder wesentlich umbauen. Bei Eigenleistungen am Bau ist sie besonders wichtig, da diese anders als Leistungen durch Fachbetriebe nicht automatisch über die Haftpflicht der Handwerker abgesichert sind. Viele Banken verlangen die Police sogar als Bedingung für die Baufinanzierung.
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| Versicherungsfall | Gedeckt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Sturmschaden am Rohbau | Ja | Auch Schneedruck und Frost |
| Vandalismus auf der Baustelle | Ja | Mutwillige Beschädigung durch Unbekannte |
| Unbekannte Bodenbeschaffenheit | Ja | Nicht vorhersehbare Untergrundprobleme |
| Diebstahl eingebauter Teile | Ja | Eingebaut, aber noch nicht bezogen |
| Fahrlässigkeit Dritter | Bedingt | Abhängig von Police und Verursacher |
| Normale Mängel durch schlechte Ausführung | Nein | Liegt bei Handwerker/Bauunternehmen |
| Absichtliche Schäden durch Bauherrn | Nein | Vorsatz immer ausgeschlossen |
Kosten der Bauleistungsversicherung
Die Prämie richtet sich vor allem nach der Bausumme. Als Richtwert kann man mit etwa 0,5 bis 1,5 Promille der Bausumme rechnen, abhängig von Laufzeit, Selbstbehalt und Versicherer. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Bausumme und einer typischen Bauzeit von 18 Monaten entstehen Kosten von etwa 400 bis 600 €. Der Versicherungsschutz läuft meist bis zur Abnahme des Gebäudes.
Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht – der Unterschied
Die Bauleistungsversicherung deckt Sachschäden am Bauwerk selbst ab. Die Bauherrenhaftpflicht hingegen schützt den Bauherrn vor Schadensersatzansprüchen Dritter – zum Beispiel wenn ein Passant auf der Baustelle verletzt wird. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten während der Bauphase zusammen abgeschlossen werden.
Wann und wie abschließen?
Die Bauleistungsversicherung sollte vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen sein. Rückwirkend ist kein Versicherungsschutz möglich. Anbieter sind unter anderem große Versicherer wie Allianz, Zurich, AXA sowie auf den Bau spezialisierte Anbieter. Vergleichsportale helfen beim Preisvergleich – wichtiger als der günstigste Preis ist jedoch das genaue Lesen der Ausschlussbedingungen.
FAQ
Ist die Bauleistungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie ist keine gesetzliche Pflichtversicherung. Allerdings verlangen viele Banken sie als Voraussetzung für die Baufinanzierung. Auch ohne diese Anforderung ist der Abschluss für Bauherren dringend empfohlen, da die Schäden im Versicherungsfall schnell existenzbedrohend werden können.
Was passiert, wenn der Schaden durch den Handwerker verursacht wird?
Schäden, die ein beauftragter Handwerker durch fehlerhafte Ausführung verursacht, fallen grundsätzlich unter seine eigene Betriebshaftpflicht oder Gewährleistungspflicht. Die Bauleistungsversicherung springt bei solchen Schäden nur dann ein, wenn der Handwerker nicht haftbar gemacht werden kann – zum Beispiel bei Insolvenz. Im Streitfall sollte immer zuerst der Verursacher in Regress genommen werden.
Gilt die Bauleistungsversicherung auch für Eigenleistungen?
Ja, das ist einer der wichtigsten Vorteile: Eigenleistungen am Bau sind über die Bauleistungsversicherung mitversichert, sofern sie in der Police angegeben sind. Da der Bauherr für Eigenleistungen keine Haftpflicht eines Fachbetriebs geltend machen kann, ist dieser Schutz besonders wertvoll.