Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Entwicklung und Prognose

Aktuelle Einspeisevergütung 2026 für Photovoltaik: Wie hoch sind die Vergütungssätze, wer hat Anspruch, lohnt sich PV noch – alle Infos auf einen Blick.

Last updated on Mai 25, 2026

Veröffentlicht am Mai 25, 2026

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik beträgt aktuell 7,86 Cent pro Kilowattstunde für neue Anlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung). Wer eine Solaranlage in Betrieb nimmt, erhält diesen Satz für 20 Jahre garantiert – unabhängig vom Börsenstrompreis. Allerdings ist die Vergütung seit Jahren rückläufig, während der Eigenverbrauch von Solarstrom wirtschaftlich immer attraktiver wird.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Gesetzliche Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft trat. Das Gesetz gilt für Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- und Geothermie-Anlagen.

Das Kernprinzip: Für jede Kilowattstunde Strom, die Ihre PV-Anlage ins Netz einspeist, zahlt der zuständige Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese ist ab dem Inbetriebnahmedatum für genau 20 Jahre garantiert – eine Planungssicherheit, die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv macht.

Wichtig: Mit der zunehmenden Verbreitung von Solaranlagen und sinkenden Installationskosten ist die Einspeisevergütung heute deutlich niedriger als zu Beginn. Der Fokus hat sich hin zum Eigenverbrauch verlagert, der finanziell weitaus lohnender ist.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Wie hoch sind die Sätze?

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach drei Faktoren: dem Datum der Inbetriebnahme, der installierten Anlagenleistung (in Kilowatt-Peak, kWp) und der Art der Einspeisung (Überschuss- oder Volleinspeisung).

Mit der EEG-Novelle 2023 wurden die Vergütungssätze deutlich angehoben und die Degression – also die automatische Absenkung – vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 1. August 2025 trat die Degression wieder in Kraft. Die aktuell gültigen Sätze für Neuanlagen (Überschusseinspeisung) betragen:

  • Bis 10 kWp: 7,86 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 6,80 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,56 Cent/kWh

Diese Sätze gelten halbjährlich. Die jeweils aktuell gültigen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website unter „EEG-Registerdaten und -Fördersätze". Entscheidend ist immer der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt – dieser bleibt dann 20 Jahre lang konstant.

Volleinspeisung: Wer den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist, erhält einen zusätzlichen Zuschlag von rund 4,61 Cent/kWh (bis 10 kWp). Das lohnt sich vor allem bei großen Dachflächen mit hoher Sonneneinstrahlung. Für die meisten privaten Haushalte ist die Überschusseinspeisung mit maximiertem Eigenverbrauch jedoch die bessere Option.

Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung – Was lohnt sich mehr?

Bei der Überschusseinspeisung (auch Teileinspeisung) verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst. Nur der nicht selbst genutzte Überschuss wird ins Netz eingespeist und vergütet. Das ist der Standard für private Haushalte.

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist – Sie beziehen Ihren Haushaltsstrom weiterhin komplett vom Energieversorger. Der Volleinspeisungszuschlag klingt verlockend, rechnet sich aber meist nicht: Der Eigenverbrauch spart etwa 30–33 Cent pro Kilowattstunde (aktueller Haushaltsstrompreis), während die Einspeisevergütung nur rund 7–12 Cent bringt.

Die Gestehungskosten für selbst erzeugten Solarstrom liegen bei modernen Anlagen bei etwa 6–8 Cent pro kWh. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart also rund 25 Cent gegenüber Netzstrom – das ist mehr als dreimal so viel wie die Einspeisevergütung einbringt.

Wer hat Anspruch auf die Einspeisevergütung?

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Einspeisevergütung, der Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz einspeist. Für Photovoltaikanlagen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Der Netzanschluss muss beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden. In der Regel übernimmt der Fachbetrieb die Antragstellung.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister: Jede PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Ohne diese Registrierung besteht kein Vergütungsanspruch.
  • Zweirichtungszähler: Ein intelligenter Zähler (Smart Meter) muss eingebaut werden, der sowohl bezogenen als auch eingespeisten Strom misst. Der Zähler wird vom Netzbetreiber gestellt.
  • Solarspitzengesetz (ab Februar 2026): Neue Anlagen müssen steuerbar sein und einen Smart Meter sowie eine Steuerbox haben. Anlagen ohne Steuerbarkeit dürfen maximal 60 % der Nennleistung einspeisen.

Ein erfahrener Solarinstallateur begleitet Sie durch alle notwendigen Anmeldeschritte und stellt sicher, dass Ihre Anlage alle technischen Voraussetzungen erfüllt.

Einspeisevergütung berechnen – Ein praktisches Rechenbeispiel

Wie viel bringt die Einspeisevergütung tatsächlich ein? Hier ein Beispiel für eine typische Einfamilienhaus-Anlage:

Anlage: 10 kWp Photovoltaikanlage, Inbetriebnahme 2026, Jahresertrag 9.000 kWh

Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht etwa 4.000 kWh pro Jahr. Bei einer Eigenverbrauchsquote von 30 % werden rund 2.700 kWh selbst genutzt, die restlichen 6.300 kWh werden eingespeist.

  • Einnahmen aus Einspeisung: 6.300 kWh × 7,86 Cent = 495 Euro/Jahr
  • Einsparung durch Eigenverbrauch: 2.700 kWh × 33 Cent = 891 Euro/Jahr
  • Gesamtertrag: rund 1.386 Euro/Jahr

Die Einspeisevergütung trägt also zur Refinanzierung bei, ist aber nicht mehr der Haupttreiber der Wirtschaftlichkeit – die Einsparungen durch Eigenverbrauch sind deutlich höher. Mit einem Batteriespeicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote auf 60–80 % steigern, was die Gesamtrendite weiter verbessert.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz niedriger Einspeisevergütung?

Trotz sinkender Einspeisevergütung lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage mehr denn je – aber aus anderen Gründen als früher. In den Anfangsjahren des EEG war die hohe Einspeisevergütung der entscheidende Wirtschaftlichkeitsfaktor. Heute sind es der Eigenverbrauch, steigende Strompreise und gefallene Installationskosten.

Die Kosten für eine PV-Anlage sind in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Eine 10-kWp-Anlage kostet heute inklusive Installation etwa 12.000–16.000 Euro. Bei einem Gesamtjahresertrag (Einspeisung + Eigenverbrauch) von rund 1.400 Euro amortisiert sich die Anlage in 9–12 Jahren – bei einer garantierten Laufzeit von 25–30 Jahren.

Hinzu kommen staatliche Förderungen: Die KfW bietet günstige Kredite für PV-Anlagen, und seit 2023 gilt für private Solaranlagen in Deutschland ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuerbefreiung für Kauf und Installation). Das senkt die Anschaffungskosten direkt um 19 %.

Entwicklung der Einspeisevergütung – Von den Anfängen bis heute

Die Geschichte der Einspeisevergütung zeigt, wie erfolgreich das EEG die Energiewende vorangetrieben hat – und gleichzeitig, wie stark die Vergütung über die Jahre gesunken ist:

  • 2000 (EEG-Einführung): Startrate knapp 50 Cent/kWh – Solar war teuer, die Vergütung entsprechend hoch
  • Bis 2012: Schrittweise Senkung durch jährliche Degression; trotzdem starker Zubau
  • 2020: Abschaffung des „Solardeckels" (bei 52 GW installierter Leistung hätte die Förderung enden sollen)
  • August 2022: Erhöhung auf 8,2 Cent/kWh (bis 10 kWp) nach Jahren des Rückgangs
  • EEG-Novelle 2023: Weitere Anhebung auf 8,6 Cent/kWh, Degression ausgesetzt – und Nullsteuersatz eingeführt
  • Ab August 2025: Degression tritt wieder in Kraft, Absenkung auf 7,86 Cent/kWh (bis 10 kWp)

Heute ist Photovoltaik eine ausgereifte, marktfähige Technologie. Die Einspeisevergütung bleibt als Einkommensquelle relevant, verliert aber gegenüber dem Eigenverbrauch an Bedeutung.

Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung

Die gute Nachricht: Für die meisten privaten Betreiber kleiner Solaranlagen ist die Einspeisevergütung seit 2023 steuerlich unkompliziert.

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (wirksam ab 2023) gilt für PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp ein Nullsteuersatz bei der Einkommensteuer. Das bedeutet: Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen für diese Anlagen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Die Anlage zur Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) entfällt.

Bei der Umsatzsteuer gilt ebenfalls seit 2023 der Nullsteuersatz für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Betreiber müssen keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung abführen und können auch keine Vorsteuer geltend machen – das Verfahren vereinfacht sich erheblich.

Ausnahme: Wer eine größere Anlage betreibt oder die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, muss die Einspeisevergütung weiterhin als Betriebseinnahme versteuern. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Was passiert nach 20 Jahren? – Post-EEG-Anlagen

Was passiert, wenn die 20-jährige Einspeisevergütung ausläuft? In Deutschland gibt es bereits Hunderttausende sogenannte Post-EEG-Anlagen – Photovoltaiksysteme, die nicht mehr in den Genuss der garantierten EEG-Vergütung kommen.

Nach dem Ende der EEG-Förderung bleibt der Netzanschluss bestehen. Betreiber haben folgende Optionen:

  • Direktvermarktung: Den Strom direkt an der Börse oder über einen Direktvermarkter verkaufen. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Marktwert Solar (durchschnittlicher Börsenstrompreis), der aktuell bei etwa 3–5 Cent/kWh liegt.
  • Eigenverbrauch optimieren: Mit einem Batteriespeicher den selbst erzeugten Strom maximal selbst nutzen – das ist wirtschaftlich die sinnvollste Option.
  • Anlagenmodernisierung: Ältere Module durch leistungsfähigere ersetzen und die Anlage technisch aufwerten.

Da die Volleinspeisung nach EEG-Auslauf kaum noch lohnt (3–5 Cent statt früher 8+ Cent), rückt der Eigenverbrauch mit Batteriespeicher klar in den Vordergrund.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung (FAQ)

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gezahlt. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für den gesamten Zeitraum konstant.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird vom zuständigen Netzbetreiber gezahlt, also dem Unternehmen, das das lokale Stromnetz betreibt. Der Netzbetreiber ist gesetzlich zur Abnahme verpflichtet.

Kann die Einspeisevergütung wegfallen?

Nein – einmal genehmigt, ist die Einspeisevergütung für 20 Jahre gesetzlich garantiert. Gesetzesänderungen können nur für Neuanlagen gelten, nicht rückwirkend für bereits in Betrieb genommene Anlagen.

Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mehr?

Für private Haushalte lohnt sich in der Regel die Überschusseinspeisung mit maximiertem Eigenverbrauch mehr. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart etwa 30–33 Cent Netzstrombezug – das ist etwa viermal so viel wie die Einspeisevergütung einbringt.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Für private PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt seit 2023 ein Nullsteuersatz bei der Einkommensteuer. Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen für diese Anlagen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Was passiert, wenn meine 20-jährige Vergütung ausläuft?

Nach Ablauf der EEG-Förderung bleibt der Netzanschluss erhalten. Sie können den Strom direkt vermarkten (Marktwert Solar: ca. 3–5 Cent/kWh) oder die Anlage für maximalen Eigenverbrauch mit Speicher optimieren.

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte vorab prüfen, ob sich die Investition wirklich lohnt. Unser Artikel Photovoltaik – wann lohnt sie sich? gibt eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Das Satteldach ist wegen seiner günstigen Neigung besonders gut für Photovoltaikanlagen geeignet – ein wichtiger Faktor bei der Planung.

Noch mehr Einsparpotenzial finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema energieeffizient heizen.

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