EnEV

Die EnEV - Energieeinsparverordnung wurde Ende 2020 durch das GEG ersetzt. Was regelte die EnEV?

Last updated on Okt. 26, 2025

Veröffentlicht am Okt. 26, 2025

Neues Gesetz statt Energieeinsparverordnung (EnEV) – Was Bauherren wissen müssen

Was war die EnEV?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war in Deutschland eine verbindliche Rechtsvorschrift zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie trat erstmals im Jahr 2002 in Kraft und stellte Anforderungen an Wärmeschutz, Anlagentechnik, Energieverbrauch bzw. ‑bedarf von Neubauten und bestehenden Gebäuden.
Ziel war eine deutliche Reduktion des Energiebedarfs im Gebäudebereich im Kontext der Energie‑ und Klimapolitik.


Was regelte die EnEV? – Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die EnEV legte verbindliche energetische Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude fest. Ziel war es, den Energiebedarf im Gebäudesektor zu senken und den Klimaschutz zu fördern.

Anforderungen an Neubauten:

  • Begrenzung des Primärenergiebedarfs (z. B. für Heizung, Warmwasser, Lüftung)
  • Vorgaben zur Wärmedämmung der Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Böden)
  • Nachweispflicht für die Einhaltung dieser Werte durch Energiebedarfsberechnungen

Vorschriften für Bestandsgebäude:

  • Nachrüstpflichten bei bestimmten Sanierungen (z. B. Dämmung oberster Geschossdecke, Austausch veralteter Heizkessel)
  • Anforderungen bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen (z. B. Fassade, Dach, Fenster)
  • Technische Mindeststandards für einzelne Bauteile bei Modernisierungen

Energieausweis:

  • Pflicht zur Ausstellung bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung
  • Vorgaben zum Inhalt, Format und Gültigkeit des Energieausweises
  • Einführung von Bedarfsausweis (basierend auf Berechnung) und Verbrauchsausweis (basierend auf realem Verbrauch)

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik:

  • Mindestanforderungen an die Effizienz von Heizungsanlagen
  • Regeln zum hydraulischen Abgleich bei größeren Heizsystemen
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung bestimmter Anlagen

Kontrolle und Sanktionen:

  • Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen gegenüber Behörden
  • Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung
  • Verantwortlichkeit von Eigentümern, Planern und ausführenden Firmen

Wie hat sich die EnEV entwickelt?

  • Anfangs (EnEV 2002) wurden Anforderungen an Neubauten grundlegend eingeführt.
  • In späteren Novellierungen (z. B. EnEV 2009, EnEV 2014) wurden die Standards verschärft – z. B. durch strengere Grenzwerte beim Primärenergiebedarf und Anforderungen an Dämmung und Anlagentechnik.
  • Zum 1. November 2020 endete die EnEV: Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.

Was gilt aktuell für Hausbauer?

Obwohl die EnEV nicht mehr gilt, sind ihre Grundideen in das Gebäudeenergiegesetz übergegangen. Für Haus‑ und Bauherrinnen bedeutet das konkret:

  • Für Neubauten und Sanierungen gelten auch heute verbindliche energetische Anforderungen an Gebäudehülle (z. B. Dämmung) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung)
  • Wer baut oder modernisiert, sollte frühzeitig eine energetische Planung einbeziehen – damit Anforderungen aus dem GEG erfüllt werden und Fördermittel genutzt werden können
  • Beim Verkauf oder der Vermietung besteht weiterhin Pflicht zur Energieausweiserstellung durch einen Energieberater– das legt das GEG verbindlich fest

Wichtige Punkte für den Neubau unter dem GEG

Für Hausbauer empfiehlt sich ein klarer Blick auf folgende Aspekte:

  • Wärmedämmung und Baukörper: Achten Sie darauf, dass Außenwände, Dachflächen, Fenster und Türen nach aktuellen Standards isoliert sind – eine zu schwache Dämmung kann Kosten und Förderchancen schmälern.
  • Effiziente Anlagentechnik: Heizung‑ und Warmwassersysteme müssen energieeffizient ausgelegt sein (zum Beispiel Brennwerttechnik, Wärmepumpe, ggf. Solartechnik).
  • Gebäudeenergiebedarf / Primärenergie: Es geht nicht nur um den Verbrauch im Haus, sondern auch um die Herkunft und Bewertung der eingesetzten Energie (Primärenergie) – dies war auch schon bei der EnEV wichtig.
  • Dokumentation & Nachweisführung: Planungsunterlagen, Berechnungen und ggf. Nachweise müssen bereitstehen, damit Behörden und Förderstellen Anforderungen überprüfen können.
  • Fördermöglichkeiten berücksichtigen: Wer energetisch hochwertig baut und dabei Vorgaben erfüllt, kann finanzielle Unterstützung erhalten – dies sollte frühzeitig eingeplant werden.
  • Ganzheitliche Planung: Energieeffizienz darf nicht erst am Ende gedacht werden – sie muss mit der architektonischen, haustechnischen und wirtschaftlichen Planung Hand in Hand gehen.

Was Bauherren noch beachten sollten

  • Altbau vs. Neubau: Während beim Neubau klare Vorgaben gelten, ist bei der Sanierung vielfach zu prüfen, in welchem Umfang Anforderungen aus früheren Verordnungen (z. B. EnEV) noch relevant sind.
  • Änderungen im Bestand: Wenn größere Teile eines Altbaus (z. B. über 50 % der Nutzfläche) saniert werden, gelten oft ähnliche Anforderungen wie beim Neubau – dies war auch unter der EnEV bereits der Fall.
  • Zukunftssicherheit: Energiepreise steigen, gesetzliche Anforderungen werden verschärft – ein Haus, das heute gut geplant wird, erspart später Nachrüstkosten.
  • Zusammenarbeit mit Experten: Ein Energieberater oder Fachplaner kann helfen, Anforderungen zu verstehen, Berechnungen anzufertigen, Fördermittel zu beantragen und optimale Technik auszuwählen.

Fazit

Für Hausbauer gilt: Die Zeiten der EnEV sind vorbei – doch die Anforderungen an energieeffizientes Bauen sind geblieben und haben sich weiterentwickelt. Wer heute ein Haus baut oder saniert, sollte von Anfang an Energieeffizienz mitdenken: Wärmedämmung, Technik, Planung und Nachweise gehören zusammen. So wird nicht nur ein rechtlich sicheres Gebäude geschaffen, sondern eines, das langfristig Betriebskosten spart und einen zukunftssicheren Wert hat.

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