Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Bauherren jetzt wissen müssen
Beim Hausbau spielen heute nicht mehr nur Grundriss, Ausstattung und Optik eine Rolle – auch die Energieeffizienz eines Gebäudes steht im Mittelpunkt. Genau hier setzt das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, an. Es definiert die energetischen Mindeststandards, die Neubauten und umfassend modernisierte Häuser einhalten müssen – sowohl bei der Wärmedämmung als auch beim Einsatz erneuerbarer Energien.
Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz ist seit 2020 die zentrale gesetzliche Grundlage für alle energetischen Vorgaben im Gebäudebereich. Es vereint frühere Vorschriften, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), in einem modernen Regelwerk.
Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was bedeutet das für Hausbauer?
Wer ein neues Haus baut, muss bereits bei der Planung darauf achten, dass bestimmte energetische Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Ein niedriger Energiebedarf: Die eingesetzte Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung muss möglichst effizient genutzt werden.
- Eine gut gedämmte Gebäudehülle: Dach, Wände, Fenster und Bodenplatte müssen so geplant sein, dass möglichst wenig Wärme verloren geht.
- Nutzung erneuerbarer Energien: Beim Neubau ist der Einsatz von regenerativen Energien Pflicht. Möglich ist das z. B. durch eine Wärmepumpe, eine Solarthermieanlage oder Photovoltaik.
- Energieausweis: Für jedes neue Haus muss ein Energieausweis erstellt werden, der die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert. Er ist verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.
Typische Fragen von Bauherren – verständlich beantwortet
1. Wann brauche ich einen Energieberater?
Sobald Sie einen Neubau planen oder umfassend sanieren möchten. Nur mit professioneller Unterstützung kann die Einhaltung des GEG sichergestellt und korrekt dokumentiert werden.
2. Bekomme ich Förderungen nur bei GEG-Konformität?
Ja. Für viele Förderprogramme – etwa von der KfW oder dem BAFA – ist die Einhaltung oder gar Übererfüllung der GEG-Vorgaben Voraussetzung.
3. Was passiert, wenn ich mich nicht ans GEG halte?
Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und das Risiko, dass das Gebäude nachträglich saniert werden muss. Auch der Wiederverkaufswert kann leiden.
Welche Konsequenzen hat das für die Planung?
Das GEG verlangt, dass Energieeffizienz bereits in der frühen Planungsphase mitgedacht wird. Wer zukunftssicher bauen will, sollte:
- mit einem qualifizierten Energieberater oder Fachplaner zusammenarbeiten
- eine aufeinander abgestimmte Planung von Gebäudehülle und Haustechnik sicherstellen
- frühzeitig prüfen, welche Fördermittel für besonders effiziente Bauweisen in Frage kommen
Je effizienter ein Haus geplant wird, desto höher ist nicht nur die Förderung, sondern auch die Einsparung bei den laufenden Betriebskosten.
Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung?
Wer die Vorgaben des GEG ignoriert oder baulich nicht korrekt umsetzt, riskiert finanzielle Folgen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden, und auch bei späterem Verkauf oder Vermietung kann es zu Problemen kommen – etwa, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt oder das Gebäude energetisch nicht den gesetzlichen Mindeststandards entspricht.
Vergleich: EnEV vs. GEG – Was hat sich geändert?
| Thema | EnEV (bis 2020) | GEG (seit 2020) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Regelte energetische Anforderungen an Gebäude | Vereinheitlicht Anforderungen aus EnEV, EEWärmeG & EnEG |
| Anforderungen an Neubauten | Maximaler Primärenergiebedarf + Wärmeschutz | Gleiche Basis, aber aktualisierte Berechnungsmethoden |
| Anforderungen an Bestandsgebäude | Nachrüstpflichten & Dämmung bei Modernisierung | Beibehaltung und teils präzisere Definitionen |
| Erneuerbare Energien | Nur durch EEWärmeG separat geregelt | Im GEG integriert – Nutzungspflicht bei Neubau |
| Energieausweis | Pflicht bei Verkauf/Vermietung, 10 Jahre gültig | Pflicht bleibt, Layout & Anforderungen leicht überarbeitet |
| Technik & Anlagen | Mindestanforderungen an Heizsysteme & Dämmstandards | Effizienzpflicht bleibt, neue Standards z. B. für Wärmepumpen |
| Förderfähigkeit | Nicht direkt an EnEV gekoppelt | KfW-/BAFA-Förderung an GEG-Konformität gebunden |
| Rechtsfolgen bei Verstoß | Bußgelder möglich (z. B. bei falschem Energieausweis) | Weiterhin möglich – z. B. bis zu 50.000 € Strafe |
| Sanierungsfahrplan (iSFP) | Nicht verpflichtend, aber empfohlen | Wird stärker gefördert, z. B. bei BAFA-Zuschüssen |
| Digitalisierung & Planung | Konventionelle Berechnungsansätze | Förderung von digitalen Tools & Planungsmethoden |
Förderprogramme für energieeffizientes Bauen (GEG-konform)
1. KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderung für Neubauten und Sanierungen über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN):
- zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 €
- Voraussetzung: Erfüllung hoher Effizienzhaus-Standards (z. B. EH 40)
- zusätzlicher Bonus für „Nachhaltigkeitssiegel“ (QNG)
2. BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Heiztechnik):
- Zuschüsse bis zu 20–50 % je nach Maßnahme
- Kombination mit individueller Energieberatung möglich
- Voraussetzung: Umsetzung durch Fachunternehmen + iSFP möglich
3. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Alternativ zur BAFA-Förderung möglich:
- bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar (über 3 Jahre)
- maximal 40.000 € pro Objekt
4. Regionale Programme (z. B. Landesbanken, Kommunen)
Viele Bundesländer oder Städte bieten zusätzliche Zuschüsse für energetische Maßnahmen. Hier lohnt sich der Blick auf lokale Fördermöglichkeiten!
Umsetzungs-Checkliste: GEG-konformes Bauen Schritt für Schritt
✅ Vorplanung:
- Bauidee mit Fokus auf Energieeffizienz entwickeln
- Architekten- oder Planungsbüro mit GEG-Erfahrung wählen
✅ Energieberatung:
- qualifizierten Energieberater beauftragen
- individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen (bei Sanierung)
- Förderfähigkeit prüfen lassen
✅ Planung & Technik:
- Dämmung und Fenster nach GEG-Standard oder besser
- effiziente Heizung (z. B. Wärmepumpe, Gas-Brennwert mit Solar)
- Nutzung erneuerbarer Energien sicherstellen
✅ Fördermittel:
- rechtzeitig Antrag bei KfW oder BAFA stellen
- Aufträge erst nach Bewilligung vergeben
✅ Bauausführung:
- Nachweise sammeln (z. B. U-Werte, Lüftungsnachweis)
- Energieausweis erstellen lassen
✅ Abschluss:
- Abnahme mit Energieberater durchführen
- Fördermittel abrufen / Steuererleichterung beantragen
Vorteile als Bauherr
- Langfristige Energieeinsparung: Eine gute Dämmung und effiziente Haustechnik senken dauerhaft Ihre Heiz- und Stromkosten.
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Ein energetisch optimiertes Haus ist besser verkäuflich und erzielt höhere Marktpreise.
- Förderfähigkeit: Wer energieeffizient baut, kann mit erheblichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten rechnen.
Tipp: So gelingt die Umsetzung
Lassen Sie sich frühzeitig durch einen Energieberater oder Fachplaner unterstützen.
Planen Sie Haustechnik, Dämmung und Gebäudekonzept gemeinsam, nicht getrennt.
Denken Sie an die Zukunft: Mit einem Effizienzhaus 40 oder 40 Plus sind Sie auch bei steigenden Anforderungen gut aufgestellt.
Fazit für Bauherren:
Das GEG bringt keine komplette Revolution, aber eine klare Vereinfachung durch Zusammenführung und leichte Verschärfungen bei den energetischen Anforderungen. Wer heute neu baut oder umfassend saniert, sollte die GEG-Vorgaben frühzeitig in die Planung integrieren – vor allem, wenn Fördermittel genutzt werden sollen.