Auflassungsvormerkung: Bedeutung, Ablauf und Kosten

Auflassungsvormerkung verständlich erklärt: Was sie im Grundbuch sichert, wie die Eintragung abläuft, was sie kostet und wann sie gelöscht wird.

Last updated on Okt. 5, 2026

Veröffentlicht am Okt. 5, 2026

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, begegnet im Kaufvertrag einem sperrigen Begriff: der Auflassungsvormerkung. Viele Käufer unterschreiben, ohne genau zu wissen, was dahintersteckt. Dabei ist sie einer der wichtigsten Schutzmechanismen beim Immobilienkauf. In diesem Ratgeber erklären wir, was die Auflassungsvormerkung ist, wie sie funktioniert, was sie kostet und wann sie wieder verschwindet. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung, im Zweifel klärst du Fragen mit deinem Notar.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung, juristisch eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung, ist ein Eintrag im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch des Käufers darauf, dass ihm der Verkäufer das Eigentum an der Immobilie verschafft. Das Grundbuch weist damit nach außen aus: „Dieses Grundstück ist bereits an den Käufer versprochen.“ Rechtsgrundlage ist die Vormerkung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die den Käufer zwischen Vertragsschluss und Umschreibung schützt.

Der Hintergrund ist einfach: Zwischen dem Kaufvertrag und der Eintragung des Käufers als Eigentümer vergehen oft mehrere Wochen bis Monate. In dieser Zeit ist der Verkäufer noch Eigentümer im Grundbuch. Ohne Schutz könnte er das Grundstück an einen Dritten verkaufen, es mit einer Grundschuld belasten, oder Gläubiger könnten darauf zugreifen. Die Vormerkung verhindert, dass solche späteren Verfügungen dem Käufer gegenüber wirksam werden.

Auflassung, Vormerkung und Eigentumsumschreibung: Die Begriffe einfach erklärt

Eine häufige Fehlannahme lautet, der Käufer sei mit der Eintragung der Vormerkung bereits Eigentümer. Das stimmt nicht. Eigentümer wirst du erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Die Begriffe im Überblick:

BegriffBedeutungWann?
KaufvertragSchuldrechtliche Vereinbarung über Kaufpreis und ÜbergabeBeim Notartermin
AuflassungEinigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum übergehen sollMeist im Kaufvertrag erklärt
AuflassungsvormerkungGrundbucheintrag, der den Übertragungsanspruch sichertKurz nach Beurkundung
EigentumsumschreibungEintragung des Käufers als neuer Eigentümer im GrundbuchNach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Man sagt auch Eigentumsvormerkung oder Eigentumsübertragungsvormerkung, gemeint ist dasselbe. Im Alltag begegnen dir alle drei Begriffe, vor allem im Zusammenhang mit der Abteilung II des Grundbuchs, wo Lasten und Beschränkungen eingetragen werden. Details zum Aufbau findest du im Beitrag zum Grundbucheintrag.

Wie läuft die Eintragung ab?

Die Vormerkung wird nicht vom Käufer selbst beantragt, sondern vom Notar. Er reicht nach der Beurkundung den Antrag beim Grundbuchamt ein. Der Ablauf im Überblick:

SchrittWas passiertWer handelt?
1Beurkundung des Kaufvertrags mit Auflassung und VormerkungsbewilligungNotar, Käufer, Verkäufer
2Antrag auf Eintragung der VormerkungNotar
3Eintragung der Vormerkung im GrundbuchGrundbuchamt
4Kaufpreisfälligkeitsmitteilung nach Vorliegen aller VoraussetzungenNotar
5KaufpreiszahlungKäufer
6Eigentumsumschreibung und Löschung der VormerkungNotar und Grundbuchamt

Wichtig: Der Notar versendet die Fälligkeitsmitteilung erst, wenn die Vormerkung eingetragen ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, etwa der Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht. Erst dann darfst und musst du zahlen. So bleibt das Risiko für dich gering. Die Zahlung vor Eintragung der Vormerkung ist ein klassischer Fehler und sollte vermieden werden.

Welchen Schutz bietet die Vormerkung konkret?

Die Vormerkung schützt dich vor mehreren Risiken. Verkauft der Eigentümer das Grundstück ein zweites Mal, ist dieser Verkauf dir gegenüber unwirksam, soweit er deinen Anspruch beeinträchtigt. Belastet er das Grundstück nachträglich mit einer Grundschuld oder einem Wegerecht, muss das dem Käufer gegenüber nicht beachtet werden. Und gerät der Verkäufer in Insolvenz, bleibt dein Anspruch auf Übertragung grundsätzlich bestehen. Die Vormerkung ist also eine Art Reservierung im Grundbuch, die dir den Rang sichert.

Ehrlich bleibt allerdings: Die Vormerkung schützt nur den Übertragungsanspruch, nicht automatisch vor allen Risiken. Bestehende Belastungen, die bereits vor der Vormerkung eingetragen sind, etwa Grundschulden des Verkäufers, bleiben bestehen und müssen bei der Abwicklung gelöscht oder übernommen werden. Prüfe deshalb Abteilung II und III des Grundbuchs vor dem Kauf genau.

Auflassungsvormerkung und Finanzierung

Finanzierst du den Kauf mit einem Bankdarlehen, will die Bank im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen. Diese muss im Rang vor oder zumindest gleichzeitig mit der Vormerkung berücksichtigt werden. In der Praxis erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Vollmacht zur Belastung des Grundstücks vor der Umschreibung, sodass die Grundschuld eingetragen werden kann, bevor du Eigentümer bist. Der Notar sorgt dafür, dass die Zahlung der Bank nur zweckgebunden zur Ablösung der Verkäuferlasten und Zahlung des Kaufpreises verwendet wird. Das Zusammenspiel dieser Eintragungen klingt kompliziert, ist aber bei jedem Immobilienkauf Routine. Verstehe trotzdem, welche Rechte du jeweils einräumst, und frage den Notar im Zweifel nach der Reihenfolge.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Die Eintragung der Vormerkung löst Gerichtsgebühren aus, die nach dem Kaufpreis berechnet werden. Sie sind in der Regel Teil der Gesamtkosten für Notar und Grundbuch, die bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises liegen. Als Größenordnung kostet die Vormerkung bei einem Kaufpreis von 400.000 € einige hundert Euro. Die genauen Beträge ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz und stehen in der Kostenrechnung des Notars. Eine ausführliche Übersicht findest du im Beitrag zu den Notarkosten beim Hauskauf.

KaufpreisCa. Gesamtkosten Notar und GrundbuchAnteil
200.000 €ca. 3.000 – 4.000 €ca. 1,5 – 2 %
400.000 €ca. 6.000 – 8.000 €ca. 1,5 – 2 %
600.000 €ca. 9.000 – 12.000 €ca. 1,5 – 2 %

Die Vormerkung ist dabei nur ein kleiner Teil. Weitere Posten wie die Grunderwerbsteuer (siehe Grunderwerbsteuer) und eventuell Makler summieren sich zu den Nebenkosten beim Hauskauf.

Wann wird die Vormerkung gelöscht?

Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer hat die Vormerkung ihren Zweck erfüllt und wird gelöscht. Das geschieht meist automatisch, weil der Kaufvertrag eine entsprechende Klausel enthält, damit nicht jemand später mit der Löschung belästigt wird. Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, etwa wenn der Käufer nicht zahlt oder der Vertrag unwirksam ist, muss die Vormerkung ebenfalls gelöscht werden. Das setzt in der Regel die Bewilligung des Käufers oder eine gerichtliche Entscheidung voraus. Auch das regelt der Notar.

Auch beim Neubau und Bauträgerkauf wichtig

Beim Kauf von einem Bauträger spielt die Vormerkung eine besonders große Rolle, weil du Zahlungen nach Baufortschritt leistest und das Grundstück noch dem Bauträger gehört. Die Vormerkung sichert dein Eigentum an Grundstück und Gebäude, auch wenn der Bauträger zahlungsunfähig würde. Planst du dagegen, ein Grundstück zu kaufen und mit einem eigenen Architekten zu bauen, gelten die gleichen Grundsätze beim Grundstückskauf; die Leistungen des Planers beschreibt der Beitrag zu den HOAI-Leistungsphasen.

Vormerkung, Grundschuld und Hypothek: Wo liegt der Unterschied?

Im Grundbuch stehen verschiedene Arten von Einträgen, die oft verwechselt werden. Die Vormerkung in Abteilung II sichert einen Anspruch, sie ist keine Schuld und kein Pfandrecht. Die Grundschuld in Abteilung III dient dagegen der Absicherung eines Kredits: Sie gibt der Bank das Recht, bei Zahlungsausfall die Immobilie zu verwerten. Die Hypothek ist eine ältere Form, die stärker an die konkrete Forderung gebunden ist und heute seltener genutzt wird.

EintragAbteilungZweckWer profitiert?
AuflassungsvormerkungIISicherung des Anspruchs auf EigentumsübertragungKäufer
Wegerecht, WohnrechtIIBelastung des Grundstücks zugunsten DritterBerechtigter
GrundschuldIIISicherung eines DarlehensBank
EigentümereintragIAusweis des EigentümersEigentümer

Für dich als Käufer ist wichtig, dass die Vormerkung nicht das Darlehen ersetzt und die Grundschuld nicht die Sicherheit für dich als Käufer ist. Beide Einträge stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Ein Beispiel aus der Praxis

Angenommen, du kaufst ein Haus für 400.000 €. Der Vertrag wird am 1. des Monats beurkundet, die Vormerkung wird nach etwa zwei Wochen eingetragen. Währenddessen meldet sich ein Interessent, der dem Verkäufer 20.000 € mehr bietet. Weil die Vormerkung eingetragen ist, kann der Verkäufer nicht wirksam an ihn verkaufen, ohne dass dein Anspruch verloren geht. Hätte es keine Vormerkung gegeben, hätte der Verkäufer an den zweiten Käufer übertragen können und du hättest nur noch Schadensersatzansprüche gehabt, die möglicherweise nicht durchsetzbar sind. Dieses Beispiel zeigt, warum die Vormerkung beim Kauf zu den wichtigsten Sicherungen zählt.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen gibt es zusätzlich zum Grundbucheintrag die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Die Vormerkung wird im Wohnungsgrundbuch eingetragen und sichert die Übertragung von Sondereigentum und Miteigentumsanteil. Beim Kauf vom Bauträger werden oft zunächst noch nicht alle Grundbücher angelegt; der Notar sorgt dafür, dass die Vormerkung trotzdem rechtzeitig abgesichert ist. Prüfe außerdem, ob für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, was in manchen Gemeinschaftsordnungen vorgesehen ist.

Wichtig bei Wohnungsverkauf: Zustimmung und Fristen

Gerade bei Wohnungskäufen lohnt der Blick in die Gemeinschaftsordnung, weil dort Zustimmungserfordernisse stehen können, die den Ablauf verzögern. Frage den Notar, ob solche Fristen eingeplant sind, und lass dir vor der Beurkundung den aktuellen Grundbuchauszug zeigen. So bist du früh über Belastungen informiert.

Typische Fehler und Tipps

Prüfe, dass die Vormerkung wirklich eingetragen ist, bevor du zahlst. Lies den Grundbuchauszug aktuell und frage nach Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden. Plane Zeit für Behörden ein, denn Grundbuchämter benötigen teilweise Wochen. Und kläre, ob deine Bank eigene Anforderungen zur Reihenfolge der Eintragungen stellt. Diese kleinen Schritte machen den Unterschied zwischen reibungsloser Abwicklung und Verzögerung.

Häufige Fragen zur Auflassungsvormerkung (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung?

Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumsübergang, die Vormerkung ist der Grundbucheintrag, der den Anspruch auf Übertragung sichert.

Bin ich mit der Vormerkung schon Eigentümer?

Nein. Eigentümer wirst du erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Wer beantragt die Auflassungsvormerkung?

Der Notar, nach Beurkundung des Kaufvertrags.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Sie ist Teil der Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, die Vormerkung selbst kostet bei durchschnittlichen Preisen einige hundert Euro.

Wann wird die Vormerkung gelöscht?

Nach der Eigentumsumschreibung, meist automatisch aufgrund einer Klausel im Kaufvertrag.

Kann ich ohne Vormerkung kaufen?

Rechtlich möglich, aber riskant. Notare bestehen aus guten Gründen auf der Vormerkung.

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