Die Rechnung vom Schornsteinfeger sorgt regelmäßig für Stirnrunzeln: kryptische Kürzel, Zahlen ohne erkennbaren Zusammenhang und ein Endbetrag, der sich von Jahr zu Jahr ändert, obwohl scheinbar dasselbe gemacht wurde. Der Grund dafür ist, dass Schornsteinfegerkosten nicht frei kalkuliert werden, sondern größtenteils einer bundesweit einheitlichen Gebührenordnung folgen.
Dieser Beitrag erklärt dir, wie sich die Kosten zusammensetzen, was die Arbeitswerte auf der Rechnung bedeuten, welche Leistungen du zwingend beim Bezirksschornsteinfeger beauftragen musst und bei welchen du frei wählen darfst – und wo du realistisch sparen kannst.
Hoheitlich oder frei: der wichtigste Unterschied
Schornsteinfegerleistungen zerfallen in zwei Kategorien, und dieser Unterschied erklärt fast alles an deiner Rechnung.
Hoheitliche Tätigkeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Dazu zählen die Feuerstättenschau, die Ausstellung des Feuerstättenbescheids und die Bauabnahme neuer Anlagen. Hier gibt es keinen Wettbewerb und keine Verhandlungsspielräume: Die Preise stehen in der Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz KÜO.
Freie Tätigkeiten sind alle wiederkehrenden Kehr- und Messarbeiten: das eigentliche Kehren, die Abgaswegeüberprüfung, die Emissionsmessung bei Öl- und Gasheizungen. Dieser Bereich ist seit 2013 liberalisiert. Du darfst dir dafür jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb aussuchen, auch einen aus einem anderen Bezirk. In der Praxis machen davon nur wenige Hausbesitzer Gebrauch, obwohl hier die meisten Kosten anfallen.
Wenn du einen anderen Betrieb beauftragst, musst du dem Bezirksschornsteinfeger die ordnungsgemäße Durchführung nachweisen – der ausführende Betrieb stellt dafür eine Bescheinigung aus, die du fristgerecht einreichst.
Das Arbeitswert-System auf deiner Rechnung
Die KÜO ordnet jeder Leistung eine bestimmte Zahl an Arbeitswerten zu, abgekürzt AW. Ein Arbeitswert entspricht einer definierten Arbeitseinheit. Der Rechnungsbetrag ergibt sich, indem die Arbeitswerte mit einem festen Eurobetrag multipliziert werden.
Dieser Eurobetrag pro Arbeitswert wird periodisch angepasst und liegt derzeit in der Größenordnung von etwa 1,20 bis 1,30 Euro. Genau deshalb steigen deine Kosten, obwohl die Leistung identisch bleibt. Auf der Rechnung erkennst du das an Formulierungen wie »18 AW« neben der Leistungsbezeichnung.
Dazu kommen zwei Positionen, die viele übersehen: das Wegegeld beziehungsweise die Anfahrtspauschale, die ebenfalls in Arbeitswerten bemessen wird, und die Umsatzsteuer. Hoheitliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei, freie Tätigkeiten dagegen unterliegen den vollen 19 Prozent.
Schornsteinfeger Kosten im Überblick
Die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen für ein übliches Einfamilienhaus. Weil der Arbeitswert regelmäßig angepasst wird und Zuschläge je nach Anlage variieren, arbeite mit Spannen statt mit festen Preisen.
| Leistung | Art | Kosten ca. | Rhythmus |
|---|---|---|---|
| Kehren Schornstein (fester Brennstoff) | frei | 25 bis 45 € je Vorgang | 1 bis 3 x jährlich |
| Kehren Verbindungsstück / Rauchrohr | frei | 8 bis 20 € | mit dem Kehren |
| Abgaswegeüberprüfung Gas | frei | 30 bis 60 € | alle 1 bis 3 Jahre |
| Abgasmessung Ölheizung | frei | 60 bis 110 € | jährlich bis 2-jährlich |
| Messung Festbrennstoff-Feuerstätte | frei | 60 bis 120 € | nach Anlage |
| Feuerstättenschau | hoheitlich | 45 bis 90 € | 2 x in 7 Jahren |
| Feuerstättenbescheid | hoheitlich | 15 bis 35 € | mit der Schau |
| Bauabnahme neuer Kaminofen | hoheitlich | 60 bis 150 € | einmalig |
| Wegegeld / Anfahrt | beides | 5 bis 15 € je Termin | je Termin |
Wichtig zur Einordnung: Diese Positionen fallen nie alle gleichzeitig an. Entscheidend für deine tatsächliche Jahresrechnung ist, welche Feuerstätten in deinem Haus stehen.
Was zahlst du pro Jahr? Typische Konstellationen
| Konstellation | Leistungen pro Jahr | Jahreskosten ca. |
|---|---|---|
| Gas-Brennwerttherme, sonst nichts | Abgaswegeüberprüfung, anteilig Feuerstättenschau | 50 bis 90 € |
| Ölheizung im Einfamilienhaus | Kehren, Abgasmessung, anteilig Schau | 110 bis 190 € |
| Gastherme plus Kaminofen | Überprüfung Gas, Kehren Ofen, anteilig Schau | 110 bis 180 € |
| Kaminofen als einzige Feuerstätte | 2 x Kehren, anteilig Schau | 70 bis 140 € |
| Holzheizung / Scheitholzkessel | 3 x Kehren, Messung, anteilig Schau | 180 bis 300 € |
| Pelletheizung | Kehren, Messung, anteilig Schau | 140 bis 240 € |
| Wärmepumpe ohne Feuerstätte | keine | 0 € |
Die letzte Zeile ist ein Aspekt, der bei Modernisierungsrechnungen gerne untergeht: Wer alle Feuerstätten stilllegt und vollständig auf eine Wärmepumpe umstellt, hat gar keine Schornsteinfegerkosten mehr. Bei Überlegungen zur Heizungsmodernisierung gehören diese wiederkehrenden Betriebskosten mit in die Rechnung.
Umgekehrt gilt: Jede zusätzliche Feuerstätte kostet dauerhaft Geld. Ein selten genutzter Kaminofen im Wohnzimmer schlägt über die Jahre mit einem spürbaren Betrag zu Buche, unabhängig davon, wie oft du ihn tatsächlich anfeuerst. Wer über die Anschaffung nachdenkt, findet die Grundlagen im Beitrag zum Kaminofen.
Wie oft wird gekehrt? Die Intervalle
Die Kehrhäufigkeit richtet sich nicht nach deinem Gefühl, sondern nach der Nutzungsart der Feuerstätte. Sie steht in deinem Feuerstättenbescheid, und genau der ist das Dokument, das du dir genauer ansehen solltest.
| Feuerstätte / Nutzung | Kehrungen pro Jahr |
|---|---|
| Festbrennstoff, ganzjährige Nutzung | 3 x |
| Festbrennstoff, Nutzung nur in der Heizperiode | 2 x |
| Festbrennstoff, gelegentliche Nutzung | 1 x |
| Pelletfeuerstätte mit automatischer Beschickung | 1 bis 2 x |
| Ölheizung | 1 bis 2 x |
| Raumluftunabhängige Gasfeuerstätte | Kehrung entfällt in der Regel |
Hier steckt der praktischste Spartipp: Wenn dein Bescheid eine ganzjährige Nutzung unterstellt, du den Ofen aber nur im Winter anfeuerst, kannst du eine Änderung des Feuerstättenbescheids beantragen. Eine Kehrung weniger pro Jahr spart dauerhaft 30 bis 60 Euro. Das lohnt sich vor allem bei Anlagen, deren Nutzung sich geändert hat – etwa, wenn der Kaminofen früher Hauptwärmequelle war und heute nur noch gelegentlich läuft.
Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
Die Feuerstättenschau ist die große Bestandsaufnahme: Der Bezirksschornsteinfeger begeht das Haus, prüft alle Feuerstätten, Abgasanlagen und Zuluftöffnungen auf Betriebs- und Brandsicherheit. Sie findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, wobei zwischen den beiden Terminen mindestens drei Jahre liegen müssen.
Aus der Schau geht der Feuerstättenbescheid hervor. Er ist ein Verwaltungsakt und legt verbindlich fest, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen an deiner Anlage durchgeführt werden müssen. Prüfe ihn, wenn er kommt: Stehen dort noch Feuerstätten, die du längst stillgelegt hast? Ist die unterstellte Nutzungsintensität noch aktuell? Beides kostet dich sonst jahrelang Geld. Gegen einen Feuerstättenbescheid kannst du übrigens Widerspruch einlegen – die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Zum Termin selbst: Du musst Zutritt gewähren. Der Schornsteinfeger kündigt an, und wenn dir der Termin nicht passt, kannst du einen anderen vereinbaren. Verweigerst du den Zutritt dauerhaft, folgt eine kostenpflichtige zweite Aufforderung und im nächsten Schritt ein Verfahren über die zuständige Behörde. Das wird teurer als der Termin selbst.
Wo du wirklich sparen kannst
- Feuerstättenbescheid prüfen. Stillgelegte Anlagen austragen lassen und die Nutzungsart korrigieren. Das ist der größte dauerhafte Hebel.
- Freie Leistungen ausschreiben. Hol dir Angebote von zwei oder drei Betrieben für Kehren und Messen. Die Unterschiede sind moderat, aber vorhanden – besonders beim Wegegeld.
- Termine bündeln. Kehrung und Messung an einem Termin sparen eine komplette Anfahrtspauschale.
- Sauber heizen. Trockenes Holz und ein gepflegter Ofen verhindern Beanstandungen und teure Nacharbeiten. Details dazu findest du unter Brennholz lagern und Kaminofen reinigen.
- Steuerlich absetzen. Schornsteinfegerleistungen zählen als Handwerkerleistung. Du kannst 20 Prozent des Arbeitslohns geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr – allerdings nur die frei beauftragten Arbeiten, nicht die hoheitlichen Gebühren. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Was dagegen nicht funktioniert: die hoheitlichen Leistungen umgehen, den Bezirksschornsteinfeger für die Feuerstättenschau wechseln oder Termine dauerhaft aussitzen. Diese Angebote existieren nicht, weil der Gesetzgeber sie ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Und eine ehrliche Einordnung zum Betrag insgesamt: Gemessen an anderen Hausnebenkosten sind Schornsteinfegerkosten ein kleiner Posten. Der größere Hebel liegt bei der Heizungsanlage selbst – ob Pellets, Solarthermie oder eine Wärmepumpe. Wer die Schornsteinfegerrechnung optimiert, spart pro Jahr einen zweistelligen Betrag; wer die Heizung modernisiert, dreistellig bis vierstellig.
Wer zahlt: Eigentümer oder Mieter?
Schornsteinfegergebühren gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Der Vermieter kann sie also über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthält.
Nicht umlagefähig sind dagegen Kosten, die durch Instandsetzung entstehen – etwa wenn nach einer Beanstandung ein Rohr getauscht oder ein Schornstein saniert werden muss. Das bleibt beim Eigentümer. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft laufen die Gebühren für die Gemeinschaftsanlage über das Hausgeld, während eine Feuerstätte im Sondereigentum – etwa ein Kaminofen in der eigenen Wohnung – direkt dem jeweiligen Eigentümer berechnet wird.
Häufige Fragen zu den Schornsteinfeger Kosten
Was kostet der Schornsteinfeger im Jahr?
Für ein Einfamilienhaus liegen die Jahreskosten typischerweise zwischen 50 und 300 Euro. Eine reine Gastherme ist mit rund 50 bis 90 Euro am günstigsten, eine Holzheizung mit drei Kehrungen und Messung am teuersten.
Was kostet eine einzelne Kehrung?
Das Kehren eines Schornsteins für feste Brennstoffe liegt je nach Zug und Zugangssituation bei etwa 25 bis 45 Euro, plus Wegegeld und Umsatzsteuer. Das Verbindungsstück kommt mit rund 8 bis 20 Euro dazu.
Was bedeuten die Arbeitswerte auf der Rechnung?
Die Kehr- und Überprüfungsordnung weist jeder Leistung eine feste Zahl an Arbeitswerten zu. Diese Zahl wird mit einem bundesweit einheitlichen Eurobetrag multipliziert, der aktuell bei etwa 1,20 bis 1,30 Euro pro Arbeitswert liegt und periodisch angepasst wird.
Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?
Bei den freien Tätigkeiten – Kehren, Messen, Überprüfen – ja. Du kannst jeden zugelassenen Betrieb beauftragen und musst die Durchführung dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahme bleiben beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Was kostet die Feuerstättenschau?
Ungefähr 45 bis 90 Euro, je nach Anzahl der Feuerstätten im Haus. Der Feuerstättenbescheid schlägt mit weiteren rund 15 bis 35 Euro zu Buche. Die Schau findet zweimal in sieben Jahren statt.
Kann ich Schornsteinfegerkosten von der Steuer absetzen?
Ja, als Handwerkerleistung mit 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für die frei beauftragten Arbeiten. Hoheitliche Gebühren sind davon ausgenommen. Du brauchst eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und musst per Überweisung bezahlt haben.
Was kostet die Abnahme eines neu eingebauten Kaminofens?
Rechne mit etwa 60 bis 150 Euro. Die Bauabnahme ist hoheitlich und wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Ohne sie darfst du den Ofen nicht in Betrieb nehmen.
Muss ich den Schornsteinfeger ins Haus lassen?
Ja, für die hoheitlichen Tätigkeiten besteht eine Duldungspflicht. Der Termin lässt sich verlegen, aber nicht dauerhaft verweigern. Bleibt der Zutritt aus, folgen kostenpflichtige Aufforderungen und ein behördliches Verfahren.
Fallen bei einer Wärmepumpe Schornsteinfegerkosten an?
Nein. Ohne Feuerstätte und Abgasanlage gibt es nichts zu kehren oder zu prüfen. Wird die alte Anlage vollständig stillgelegt und der Schornstein außer Betrieb genommen, entfallen die Gebühren komplett.
Wie senke ich die Kosten am wirksamsten?
Indem du den Feuerstättenbescheid prüfst. Stillgelegte Anlagen austragen zu lassen und eine zu hoch angesetzte Nutzungsintensität korrigieren zu lassen, spart dauerhaft eine Kehrung pro Jahr – also etwa 30 bis 60 Euro.