Dämmstoffe - alles Wissenswerte zu Arten, Eigenschaften und Kosten

Die Wahl der richtigen Dämmstoffe für die Wärmeisolierung eines Hauses hat einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie viel teure Heizenergie in Zukunft benötigt wird.

Last updated on Jan. 8, 2022

Veröffentlicht am Nov. 10, 2021

Die Wahl der richtigen Dämmstoffe für die Wärmeisolierung eines Hauses hat einen maßgeblichen Einfluss darauf, wie viel teure Heizenergie in Zukunft benötigt wird. Alle Informationen über Arten, Eigenschaften und Kosten von Dämmstoffen liefert dieser Ratgeber.


Welches Material für Wärmedämmung gibt es?

Für die Gebäudedämmung stehen drei Materialgruppen zur Auswahl:

  • organische Dämmstoffe
  • mineralische Dämmstoffe
  • synthetische Dämmstoffe

Organische Dämmstoffe
Für die Herstellung von organischen Dämmstoffen werden in der Regel nachwachsende Rohstoffe von Pflanzen und Tieren, beispielsweise Holzfaser oder Wolle verwendet. Da diese Materialien nur eine geringe Bindung besitzen und brennbar sind, müssen organische Dämmstoffe imprägniert oder mit synthetischen Fasern aufgearbeitet werden.

Das bedeutet, ein organischer Dämmstoff ist nicht zu 100 % naturbelassen und nachhaltig. Dennoch werden sie immer beliebter, da sie deutlich umweltfreundlicher sind als synthetische oder mineralische Dämmmaterialien. Organische Dämmstoffe eignen sich für die Wärmedämmung fast aller Bereiche in einem Gebäude. Ausgenommen sind nur sehr stark beanspruchte Bereiche.

Beispiele für organische/ ökologische Dämmstoffe:

  • Flachs / Hanf
  • Holzfaser / Holzwolle
  • Jute / Kokosfaser
  • Kork
  • Schafwolle
  • Schilf/ Seegras
  • Stroh/ Zellulose

Mineralische Dämmstoffe
Stein, Kalk oder Glas sind Ausgangsmaterialien für die Herstellung von mineralischen Dämmstoffen. Ein mineralischer Dämmstoff ist in der Regel nicht brennbar und bietet einen guten Brandschutz. Auch die Wärmedämmung ist gut.

Ein weiterer Vorteil ist, dass mineralische Dämmstoffe eine sehr gute feuchtigkeitsregulierende Wirkung haben. Sie können Feuchtigkeit gut aufnehmen und wieder abgeben, wenn die Luftfeuchtigkeit in der Umgebung sinkt.

Beispiele für mineralische Dämmstoffe:

  • Blähton
  • Calciumsilikat
  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Mineralschaum
  • Perlit
  • Schaumglas

Synthetische Dämmstoffe
Der größte Vorteil von synthetischen Dämmstoffen ist ihre Unverrottbarkeit. Zudem sind Sie günstig und stehen bei den meisten Bauherrinnen und Bauherren daher heute immer noch hoch im Kurs. Weitere Vorteile sind das geringe Gewicht, die hohe Beständigkeit gegen Feuchtigkeit und in Teilen auch Druckfestigkeit. Ihr Nachteil ist, dass sie auf Erdöl basieren. Synthetische Dämmstoffe sind geschäumte Kunststoffe, die in Platten zugeschnitten oder als Blöcke erhältlich sind.

Beispiele für Synthetische Dämmstoffe:

  • Extrudiertes Polystyrol (XPS)
  • Expandiertes Polystyrol (EPS)
  • Polyurethan (PUR)
  • Polyisocyanurat-Hartschaum (PIR)
  • Aerogel
  • PhenolharzHartschaum

Welches Material hat den höchsten Dämmwert?

Den höchsten Dämmwert aller zurzeit verfügbaren Dämmmaterialien haben die synthetischen Dämmstoffe Polyurethan (PUR) und Polyisocyanurat-Hartschaum (PIR) mit einer Wärmeleitfähigkeit zwischen 0,020 und 0,030W/(m2 K).

Mineralische Dämmstoffe mit einer guten Wärmedämmung sind Glaswolle mit einem U-Wert von ca.. 0,32 bis 0,04W/(m2 K) und Steinwolle mit einem U-Wert von 0,034 bis 0,04W/(m2 K).

Ein ökologischer Dämmstoff wie Holzfasern und Cellulose hat eine Wärmeleitfähigkeit von minimal ca. 0,04W/(m2 K). Tierische Dämmstoffe wie Schafwolle erreichen einen U-Wert von 0,035 bis 0,045W/(m2 K).


Wie stark muss die Dämmung sein?

Wie stark eine Wärmeisolierung sein muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Stärke ist abhängig vom verwendeten Dämmstoff, der Bausubstanz und von der Wärmeisolierung, die erreicht werden soll. Je geringer der U-Wert eines Dämmmaterials ist, umso dünner kann die Wärmedämmung ausgeführt werden, um eine gute Wärmeisolierung zu erreichen.

Wenn beispielsweise bei der Dachdämmung ein U-Wert von kleiner 0,20W/(m2 K) erreicht werden soll, dann muss bei der Verwendung von Glaswolle die Wärmedämmung eine Dicke von ca. 190 mm haben. Bei der Verwendung von Glaswolle für eine hinterlüftete Vorhangfassade, muss zum Erreichen eines U-Wertes von 0,28W/(m2 K) die Wärmeisolierung mit einer Dicke von mindestens 120 mm ausgeführt werden.

Um die Vorgaben des Standard-U-Wertes von 0,24W/(m²K) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für eine Fassadendämmung zu erreichen, müssten Tierische Dämmstoffe wie Schafwolle ca. 160 mm dick sein.

Dämmung
Dämmung

Was ist die beste Dämmung fürs Haus?

Wenn der U-Wert isoliert betrachtet wird, dann sind Dämmmaterialien aus geschäumten PUR oder PIR mit einem U-Wert von 0,02W/(m2 K) die besten Dämmstoffe für ein Haus. Tatsächlich kann jedoch nicht gesagt werden, was am Ende die beste Wärmedämmung ist. Bei der Dämmung müssen neben dem U-Wert die folgenden Eigenschaften des Materials berücksichtigt werden:

  • ?-Wert
  • Wärmespeicherkapazität
  • Dampfverhalten
  • Baustoffklasse

Der ?-Wert gibt an, wie schnell sich die Wärme in einem Material ausbreitet. Je schneller sich die Wärme ausbreiten kann, umso dicker muss die Isolierung ausgeführt werden. Dadurch steigen die Kosten pro qm.

Die Wärmespeicherkapazität ist ein Maß dafür, wie viel Wärmeenergie ein Dämmstoff speichern kann. Bei einer hohen bei Wärmespeicherkapazität kann noch längere Zeit, nachdem eine Heizung abgeschaltet wurde, Wärme an den Raum abgegeben werden.

Das Dampfverhalten ist ein Maß dafür, wie viel Wasserdampf das Isoliermaterial passieren kann.

Die Baustoffklasse gibt Auskunft darüber, wie brennbar ein Dämmmaterial ist. Diese Eigenschaft entscheidet beispielsweise darüber, wo ein bestimmtes Isoliermaterial im Haus eingebaut werden kann.

Wegen der unterschiedlichen Eigenschaften eignet sich nicht jeder Dämmstoff für jeden Bereich. Üblicherweise werden die unterschiedlichen Dämmmaterialien jetzt wie folgt verwendet:

  • Dach - Mineralwolle, Holzfaser, Zellulosegranulat
  • Dachboden - EPS, Steinwolle, Zellulosegranulat
  • Fassade - Mineralwolle, Mineralschaum, EPS, PUR, PIR
  • Kellerwände - XPS, Schaumglas
  • Kellerdecke - EPS-Granulat, Holzfaser, Zellulosegranulat

Was kostet eine Dämmung für ein Einfamilienhaus?

Wie hoch die Kosten für die Wärmedämmung eines ganzen Einfamilienhauses sind, ist abhängig von der Größe des Hauses, wie gedämmt wird und welcher Dämmstoff für welchen Bereich gewählt wird, da die Kosten pro qm für einen Dämmstoff stark variieren können.

Die folgenden Werte können Bauherren als Orientierung für die Kosten dienen. Sie basieren auf einem Beispielhaus mit einer Wohnfläche von rund 130 Quadratmetern, einer Dachfläche von 100 Quadratmetern sowie einer Fassadenfläche von 120 Quadratmeter. Bei einem Haus dieser Größe und Ausführung muss mit folgendem Kosten für die Wärmeisolierung gerechnet werden:

Dachisolierung Steildach
Zwischensparrendämmung: ca. 4.500 bis 5.000 Euro
Aufsparrendämmung inklusive Dacheindeckung: ca. 18.000 bis 22.000 Euro
Einblasdämmung Dachschrägen: ca. 4.500 bis 5.500 Euro
Untersparrendämmung: ca. 3.000 bis 3.500 Euro

Dachisolierung Flachdach
Kaltdachdämmung: ca. 4.000 bis 4.500 Euro
Warmdachdämmung: ca. 6.000 bis 7.000 Euro

Geschossdeckendämmung Dachboden
begehbare Einblasdämmung: ca. 2.000 bis 2.500 Euro
nicht begehbare Einblasdämmung: ca. 1.000 bis 1.200 Euro

Fassadendämmung
Kerndämmung / Einblasdämmung: ca. 2.000 bis 2.500 Euro
Wärmedämmverbundsystem (WDVS): ca. 14.000 bis 16.000 Euro
hinterlüftete Vorhangfassade: ca. 23.000 bis 25.000 Euro

Kellerdecke
Einblasdämmung: ca. 900 bis 1.200 Euro
Kellerdecke, Bodenplatten von unten: ca. 2.800 bis 3.500 Euro

Kelleraußenwände
Perimeterdämmung: ca. 8.500 bis 10.000 Euro
Kellerboden: ca. 4.000 bis 4.500 Euro

Dämmmaterialien stehen bereit zum Einbau.
Dämmmaterialien stehen bereit zum Einbau.

Ist Dämmung Pflicht?

Bei Neubauten ist eine Wärmedämmung Pflicht. Bis Ende 2020 mussten die Referenzwerte der am 01.01.2016 in Kraft getretenen EnEV 2016 berücksichtigt werden. Die Referenz U-Werte der EnEV 2016 sind für die Gebäudeteile verschieden. Sie betragen:

  • Steildach und Flachdach: 0,20W/(m2 K)
  • Außenwände: 0,28W/(m2 K)
  • Kellerdecke, Boden und Wände: 0,35W/(m2 K)

Wurden diese Werte erreicht oder unterschritten, erfüllte das Gebäude die Anforderungen an den Wärmeschutz.

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, dass der gesamte Gebäudebestand in der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll. Dementsprechend wurden in den vergangenen Jahren die Vorschriften für die Gebäudedämmung verschärft.

Seit dem 1. November 2020 müssen die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschärften Vorschriften beachtet werden. In Deutschland müssen alle ab 2021 neugebauten Wohngebäude mindestens dem KfW 55 Energieeffizienz Standard entsprechen, damit der Bau gefördert werden kann. Die U-Werte sind jetzt:

  • U <= 0,14W/(m2 K) für Dachflächen und -gauben und die oberste Geschossdecke
  • U <= 0,9W/(m2 K) für alle transparenten Bauteile
  • U <= 0,25W/(m2 K) für alle lichtundurchlässigen Bauteile wie Wände, Decken, Kellerdecken
  • U <= 0,2W/(m2 K) für Geschossdecken nach unten gegen Außenluft und Außenmauern

Nicht vorgeschrieben ist, welche der Materialien für die Erreichung der Dämmwerte eingesetzt werden müssen. Es steht Hausbesitzern frei, ökologische Dämmstoffe oder konventionelle Dämmstoffe zu verwenden. Wichtig ist, dass die vorgeschriebenen Dämmwerte eingehalten werden.


Pflicht zur Wärmedämmung bei Altbauten

Bei einer Bestandsimmobilie muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn das Dach selbst nicht gedämmt ist. Dies betrifft jedoch nur Wohngebäude mit ein oder zwei Wohnungen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, bei denen eine Wohnung durch die Eigentümer bereits vor Februar 2002 selbst bewohnt wurde. Dann ist eine Wärmedämmung nicht verpflichtend.

Die Verpflichtung trifft jedoch Käufer dieses Hauses, die nach dem Kauf zwei Jahre Zeit haben, die Dämmung vorzunehmen. Wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach einen Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 einhalten, dann ist auch bei einem Eigentümerwechsel keine erneute Wärmedämmung erforderlich.

Eine Dämmpflicht für die Eigentümer besteht, wenn mindestens 10 % eines Gebäudeteils, das heißt der Fassade oder des Dachs erneuert werden. Ebenfalls gedämmt werden müssen Warmwasserleitungen und Heizungsrohre in nicht beheizten Gebäudebereichen.

Von der Dämmpflicht ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen denkmalgeschützte Gebäude. Hier kann auf eine Wärmedämmung verzichtet werden, wenn der Aufwand für eine nachträgliche Wärmedämmung unverhältnismäßig hoch ist oder das Erscheinungsbild des Gebäudes beispielsweise durch eine von außen angebrachte Fassadendämmung verändert würde. Für welche denkmalgeschützten Gebäude diese Ausnahme gilt, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und unter anderem von den Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Bei der Dämmung von Bestandsbauten müssen die folgenden Werte eingehalten werden:

  • 0,20W/(m2 K) für ein Flachdach
  • 0,24W/(m2 K) für Steildach, oberste Geschossdecke und Außenwände
  • 0,30W/(m2 K) für Kellerwände, -decke und -boden

Diese Werte müssen eingehalten werden, damit Bauherrinnen und Bauherren eine Förderung für die energetische Sanierung ihres Hauses erhalten können.

Wärmedämmung bereits am Haus angebracht.
Wärmedämmung bereits am Haus angebracht.

Welche Förderung gibt es für Dämmung?

Bauherrinnen und Bauherren können sowohl für den Neubau eines Wohnhauses wie auch für die Sanierung von Altbauten Fördermittel vom Bund in Anspruch nehmen. Beispielsweise bietet die KfW zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach durchgeführter Maßnahmen stehen unterschiedliche Fördertöpfe zur Verfügung. Förderungen werden zur Verfügung gestellt von:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Im Rahmen des Programms 153 erhalten Bauherrinnen und Bauherren von der KfW einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich ist die Beantragung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages maximal aber 18.000 Euro möglich. Durch den nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss verbilligt sich der Kredit und die Laufzeit wird verkürzt. Nicht eingeschlossen in den Kredit ist der Kauf eines Grundstückes.

Im Rahmen des Programms BEG EM erhalten Eigentümer vom BAFA für die Sanierung und Wärmedämmung mit Einzelmaßnahmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 20 % der förderbaren Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf höchstens 60.000 Euro. Mit diesem Zuschuss können Eigentümer also 12 % der Gesamtinvestition einsparen.

Im Rahmen des KfW-Programms 262 können Eigentümer einen Kredit von bis zu 60.000 Euro inklusive einem Tilgungszuschuss von wiederum 20 % erhalten. Das sind weitere 12.000 Euro, die bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes eingespart werden können.

Wer einen Zuschuss oder günstigen Kredit bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen möchte, muss sich an seine Hausbank wenden. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass alle Förderungen vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen. Nachträglich können Sanierungs- und Dämmmaßnahmen nicht gefördert werden.


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