Wer ein Haus planen lässt, begegnet früher oder später dem Kürzel HOAI. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt, wie sich das Honorar für Planungsleistungen zusammensetzt. Viele Bauherren suchen deshalb einen HOAI-Rechner, um die Architektenkosten vorab abzuschätzen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie das Honorar berechnet wird, welche Parameter in jeden Rechner gehören, wie sich die Leistungsphasen verteilen und warum die HOAI seit 2021 nicht mehr so verbindlich ist, wie viele denken. Am Ende kannst du die Rechnung selbst nachvollziehen und Angebote besser vergleichen.
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist eine Verordnung des Bundes, die Leistungsbilder und Honorare für Architekten und Ingenieure beschreibt. Sie gilt für Planungsleistungen bei Gebäuden, Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung. Sie legt fest, welche Leistungen in welcher Phase zu erbringen sind und gibt Honorartafeln vor, aus denen sich ein Honorar ableiten lässt. Praktisch ist sie vor allem eine Rechengrundlage: Sie schafft Transparenz und erleichtert den Vergleich von Angeboten.
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Die HOAI schreibt feste Preise vor.“ Das war einmal. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich; die aktuelle Fassung gilt seit 2021. Die Honorartafeln dienen heute als Orientierungswerte. Architekt und Bauherr dürfen ein Honorar frei vereinbaren, solange es in Textform festgehalten wird. Wird nichts vereinbart, greift regelmäßig der Basishonorarsatz der HOAI als Grundlage. Den genauen Rechtsstand prüfe im Zweifel mit einem Fachanwalt.
Die Parameter, die ein HOAI-Rechner braucht
Jeder HOAI-Rechner arbeitet mit denselben fünf Eingaben. Hast du sie verstanden, kannst du das Honorar auch selbst mit Tabellenkalkulation nachrechnen:
- Anrechenbare Kosten: Das sind die Baukosten nach DIN 276, die für die Honorarermittlung heranzuziehen sind. Bei Gebäuden zählen die Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) in vollem oder anteiligem Umfang; Grundstück, Erschließung und Außenanlagen zählen meist nicht oder nur eingeschränkt. Mehr zu den Gesamtkosten im Beitrag Baukosten.
- Honorarzone: Je nach Planungsanspruch wird das Gebäude in eine von fünf Zonen eingeordnet. Ein typisches Einfamilienhaus liegt häufig in Zone II oder III, ein anspruchsvolles Architektenhaus in III bis IV.
- Honorarsatz: In der Honorartafel steht je Zone ein Von-Bis-Bereich. Früher waren das Mindest- und Höchstsätze, heute sind es Orientierungswerte, aus denen ein Satz vereinbart wird.
- Leistungsphasen: Das Honorar für die Gesamtleistung wird auf neun Leistungsphasen verteilt. Beauftragst du nur Teile, zahlst du entsprechend weniger.
- Zuschläge und Nebenkosten: Für Umbauten und Modernisierungen kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden, für Nebenleistungen wie Fahrt- oder Plotkosten eine Pauschale. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
Die neun Leistungsphasen und ihre Gewichtung
| Phase | Inhalt | Anteil am Gesamthonorar |
|---|---|---|
| LP 1 Grundlagenermittlung | Aufgabenstellung klären, Bedarf ermitteln | 2 % |
| LP 2 Vorplanung | Entwurfsidee, Kostenschätzung | 7 % |
| LP 3 Entwurfsplanung | Detailentwurf, Kostenberechnung | 15 % |
| LP 4 Genehmigungsplanung | Bauantrag, Abstimmung mit Behörden | 3 % |
| LP 5 Ausführungsplanung | Werkpläne, Details für Handwerker | 25 % |
| LP 6 Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung | 10 % |
| LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe | Angebote einholen, Vergleich, Vergabevorschlag | 4 % |
| LP 8 Objektüberwachung | Bauleitung, Rechnungsprüfung, Dokumentation | 32 % |
| LP 9 Objektbetreuung | Mängelverfolgung, Gewährleistung | 2 % |
Diese Prozentsätze gelten für Gebäude und Innenräume nach der HOAI. Wichtig: Die Gewichtung gilt für die Verteilung des Honorars, nicht für den Zeitaufwand. Gerade die Bauüberwachung (LP 8) macht einen großen Teil aus und ist für Bauherren sinnvoll, wenn du selbst nicht auf der Baustelle sein kannst.
Rechenbeispiel: Honorar für ein Einfamilienhaus
Das folgende Beispiel ist fiktiv und zeigt nur die Rechenlogik. Die tatsächlichen Sätze hängen von Honorartafel, Honorarzone und Vereinbarung ab; frage dein Planungsbüro nach einem konkreten Angebot.
| Rechenschritt | Beispielwert | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400) | 300.000 € | Annahme für ein Einfamilienhaus |
| Angenommener Honorarsatz für alle Phasen | ca. 13 % | Orientierungswert, frei verhandelbar |
| Gesamthonorar netto (LP 1 bis 9) | ca. 39.000 € | 300.000 € × 13 % |
| Nur Planung bis Genehmigung (LP 1 bis 4) | ca. 10.530 € | 27 % des Gesamthonorars |
| Nur Bauüberwachung (LP 8) | ca. 12.480 € | 32 % des Gesamthonorars |
| Nebenkostenpauschale (angenommen 5 %) | ca. 1.950 € | auf das Gesamthonorar |
| Mehrwertsteuer 19 % | ca. 7.800 € | auf Honorar plus Nebenkosten (gerundet) |
| Gesamt brutto bei voller Beauftragung | ca. 48.750 € | Summe aus Honorar, Nebenkosten und Steuer |
Du siehst: Das Architektenhonorar kann einen spürbaren Anteil der Baukosten ausmachen. Wer nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, spart Honorar, übernimmt dafür aber Koordination und Verantwortung für Ausschreibung und Überwachung. Wie sich die Planungskosten in die Nebenkosten einfügen, erklärt der Ratgeber Baunebenkosten.
Wann du mehr oder weniger zahlst
- Komplexität: Je anspruchsvoller Entwurf und Konstruktion, desto höher die Honorarzone.
- Baukosten: Das Honorar steigt mit den anrechenbaren Kosten, allerdings nicht proportional – der Prozentsatz sinkt bei höheren Bausummen leicht.
- Umbau und Bestand: Bei Sanierungen kann ein Umbauzuschlag von 20 bis 33 Prozent vereinbart werden, weil Bestandsaufnahme und Anpassungen aufwendiger sind.
- Beauftragter Leistungsumfang: Wer nur Vorentwurf und Genehmigungsplanung bucht, zahlt weniger als bei Vollbeauftragung.
- Region und Büro: Honorare für gleiche Leistungen unterscheiden sich nach Büro, Nachfrage und Region.
Für Fertighäuser und Holzhäuser kann ein Teil der Planung im Hauspreis enthalten sein. Das erwähnen wir im Beitrag Holzhaus kaufen ausdrücklich, denn Bauherren zahlen sonst doppelt für Planung. Auch regionale Vorgaben, etwa zur Traufhöhe, beeinflussen den Planungsaufwand und damit das Honorar.
Tipps beim Vergleich von Architektenangeboten
Lass dir mindestens zwei bis drei Angebote geben und verlange eine Aufschlüsselung nach Leistungsphasen. Achte darauf, ob Nebenkosten pauschal oder nach Aufwand abgerechnet werden, und ob Zusatzleistungen wie Energieberatung, Statik oder Bodengutachten enthalten sind. Ein auffällig niedriges Angebot kann bedeuten, dass wichtige Leistungsphasen nicht enthalten sind oder die Bauleitung nur grob erfolgt. Vereinbare das Honorar schriftlich, am besten mit Obergrenze oder klarer Fortschreibungsregel bei Änderungen der Baukosten. Als Orientierung für den weiteren Ablauf hilft dir unsere Hausbau-Checkliste. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
HOAI-Rechner selbst bauen: so geht es in der Tabellenkalkulation
Du brauchst keinen speziellen Online-Rechner, um das Honorar grob abzuschätzen. In Excel oder LibreOffice legst du eine Tabelle an, in der du in Zeile 1 die anrechenbaren Kosten einträgst, in Zeile 2 einen angenommenen Honorarsatz in Prozent und darunter die neun Leistungsphasen mit ihren Anteilen. Das Honorar je Phase ist dann die Multiplikation von Gesamthonorar und Phasenanteil. Zusätzlich fügst du eine Zelle für die Nebenkostenpauschale und eine für die Mehrwertsteuer ein. Mit dieser Tabelle kannst du Szenarien durchspielen: Was kostet es, wenn nur die Phasen 1 bis 4 beauftragt werden? Wie ändert sich das Honorar, wenn die Baukosten um 10 Prozent steigen? Dadurch bekommst du ein Gefühl für die Größenordnung, ohne dich auf einen starren Wert zu verlassen.
Achte darauf, dass Online-Rechner mitunter veraltete Tafeln verwenden. Prüfe deshalb, ob sich das Tool auf die aktuelle HOAI bezieht und ob es Zuschläge für Umbauten sowie Nebenkosten korrekt berücksichtigt. Für verbindliche Zahlen sind das Angebot deines Planungsbüros und der schriftliche Architektenvertrag maßgeblich.
Architektenvertrag: Was du schriftlich regeln solltest
Ein Architektenvertrag sollte den Leistungsumfang, das Honorar, die Zahlungsplanung und die Haftung klar beschreiben. Vereinbare, nach welchen Leistungsphasen Teilzahlungen fällig werden, und lasse dir bestätigen, welche Planungsunterlagen du erhältst. Wichtig ist auch die Regelung zur Kostenobergrenze: Wenn du ein festes Budget hast, kann der Architekt verpflichtet werden, die Planung daran auszurichten. Frag außerdem nach der Berufshaftpflichtversicherung und ob Änderungswünsche zusätzlich vergütet werden. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, lässt den Vertrag von der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Solche Beratungskosten sind gut angelegt, wenn man bedenkt, dass es um fünfstellige Honorare geht.
Architekt, Bauträger oder Fertighausanbieter: Wo fällt HOAI an?
Nicht jeder Bauherr zahlt ein separates Honorar nach HOAI. Baust du mit einem Bauträger oder Fertighausanbieter, sind Planungsleistungen oft im Festpreis enthalten. Das ist bequem, bedeutet aber weniger Gestaltungsfreiheit und weniger Kontrolle. Lässt du dagegen individuell von einem freien Architekten planen, zahlst du Honorar gesondert und hast dafür einen unabhängigen Berater, der die Ausführung prüft und deine Interessen vertritt. Beide Wege haben Vor- und Nachteile; entscheidend ist, dass du weißt, was im Preis enthalten ist, und das schriftlich festhältst. Wer sich für den Weg über ein Fertighaus entscheidet, sollte zusätzlich eine unabhängige Bauüberwachung erwägen, weil der Anbieter sonst sich selbst kontrolliert.
Ein letzter Hinweis zur Praxis: Plane das Architektenhonorar von Anfang an in dein Gesamtbudget ein und rechne zusätzlich mit Kosten für Vermessung, Bodengutachten, Statik und Energieberatung. Diese Leistungen sind in vielen Honorarangeboten nicht enthalten und werden separat abgerechnet. Wer sie von Beginn an auf dem Zettel hat, vermeidet Nachtragsrechnungen und behält die Baufinanzierung im Griff.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet HOAI?
HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie beschreibt Leistungsbilder und Honorartafeln für Planungsleistungen.
Sind die HOAI-Sätze verbindlich?
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der Neufassung ab 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr bindend. Die Tabellen dienen als Orientierung, das Honorar ist frei verhandelbar.
Wie hoch ist das Architektenhonorar bei einem Einfamilienhaus?
Als Faustwert werden häufig etwa 10 bis 15 Prozent der anrechenbaren Baukosten genannt, je nach Leistungsumfang, Honorarzone und Büro. Das ist eine Größenordnung, kein Angebot.
Was sind anrechenbare Kosten?
Das sind die Kosten, die die HOAI für die Honorarberechnung zugrunde legt, vor allem Baukonstruktion und Technische Anlagen nach DIN 276. Grundstück und Erschließung zählen in der Regel nicht.
Kann ich nur einzelne Leistungsphasen beauftragen?
Ja. Viele Bauherren beauftragen nur Planung und Genehmigung und übernehmen Vergabe und Bauleitung selbst oder mit einem Bauleiter. Das spart Honorar, erhöht aber dein Risiko und deinen Aufwand.
Wie genau ist ein HOAI-Rechner?
Er liefert eine Näherung. Je genauer die Eingaben zu Kosten und Honorarzone sind, desto belastbarer ist das Ergebnis. Verbindlich ist nur das schriftlich vereinbarte Honorar.