SOKA-BAU: Was ist die Sozialkasse des Baugewerbes?

SOKA-BAU sichert Urlaubsansprüche und Altersversorgung für Bauarbeiter. Was die Sozialkasse des Baugewerbes ist, wer beitragspflichtig ist und was das für Hausbauer bedeutet.

Last updated on Juli 15, 2026

Veröffentlicht am Juli 15, 2026

SOKA-BAU ist eine der wichtigsten Institutionen im deutschen Baugewerbe – und dennoch kennen viele Hausbauer und sogar Handwerker den Namen kaum. Dabei betrifft die SOKA-BAU nahezu jeden Betrieb und jeden Beschäftigten im Bau- und Baunebengewerbe. Was hinter SOKA-BAU steckt, welche Leistungen die Organisation erbringt und was das für dich als Bauherr oder Bauunternehmer bedeutet, erklärt dieser Artikel.

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU ist der Oberbegriff für zwei gemeinsame Einrichtungen des deutschen Baugewerbes: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien – also des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

SOKA-BAU hat seinen Sitz in Wiesbaden und ist für nahezu alle Betriebe des Bauhauptgewerbes in Deutschland zuständig. Die Organisation ist keine Behörde, sondern eine privatrechtlich organisierte Einrichtung, die auf Basis von Tarifverträgen operiert – die jedoch für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit gesetzliche Wirkung haben.

Was macht SOKA-BAU konkret?

SOKA-BAU übernimmt zwei Kernaufgaben, die im Baugewerbe aufgrund der saisonalen und projektbezogenen Beschäftigungsstruktur besonders wichtig sind:

EinrichtungAufgabeWer profitiert?
ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse)Sichert Urlaubsansprüche und Berufsausbildungskosten auch bei häufigem ArbeitgeberwechselBauarbeiter, Auszubildende
ZVK (Zusatzversorgungskasse)Betriebliche Altersversorgung für BaubeschäftigteAlle tariflich Beschäftigten im Bau

Warum braucht das Baugewerbe eine eigene Urlaubskasse?

Im Baugewerbe wechseln Arbeitnehmer häufig den Arbeitgeber – projektbedingt, saisonal oder konjunkturell. In einem normalen Beschäftigungsverhältnis wäre ein Urlaubsanspruch bei einem kurzen Beschäftigungsverhältnis kaum zu gewährleisten. Die ULAK löst dieses Problem: Jeder Arbeitgeber im Bau zahlt monatliche Beiträge an die ULAK, die dafür das Urlaubsgeld an die Arbeitnehmer auszahlt – unabhängig davon, wie viele Arbeitgeber ein Bauarbeiter in einem Jahr hat.

Dasselbe Prinzip gilt für die Berufsausbildung: SOKA-BAU finanziert überbetriebliche Ausbildungskosten, damit auch kleinere Baubetriebe ausbilden können, ohne alleine alle Kosten tragen zu müssen.

Wer muss bei SOKA-BAU angemeldet sein?

Grundsätzlich ist jeder Baubetrieb, der überwiegend Bauleistungen erbringt, meldepflichtig bei SOKA-BAU. Dazu gehören unter anderem:

  • Hochbau- und Tiefbaubetriebe
  • Dachdeckerbetriebe
  • Straßenbaubetriebe
  • Gläsermeister und Fensterbauer (teils)
  • Ausländische Betriebe, die vorübergehend in Deutschland arbeiten (Entsendung)

Nicht erfasst sind in der Regel reine Handwerksbetriebe des Ausbaugewerbes wie Elektriker, Klempner oder Maler – diese haben teilweise eigene Sozialkassen.

SOKA-BAU und der Mindestlohn im Bau

SOKA-BAU überwacht auch die Einhaltung des Bau-Mindestlohns, der im Rahmen der allgemeinverbindlichen Tarifverträge gilt. Der Bau-Mindestlohn liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und ist in verschiedene Lohngruppen unterteilt. Für Bauherren ist das relevant: Wenn ein Gärtner oder Subunternehmer auf deiner Baustelle arbeitet und nicht tarifkonform bezahlt wird, kannst du als Auftraggeber in bestimmten Fällen mitverantwortlich gemacht werden.

Was bedeutet SOKA-BAU für Hausbauer?

Als privater Bauherr zahlst du nicht direkt an SOKA-BAU. Aber indirekt finanzierst du das System mit: Die Beiträge, die dein Bauunternehmen an SOKA-BAU zahlt, fließen in die Preiskalkulation für dein Bauprojekt ein. Wer beim Hausbau auf besonders günstige Angebote setzt, sollte wissen, dass seriöse Betriebe die SOKA-BAU-Beiträge einkalkulieren müssen – ein deutlich billigeres Angebot könnte ein Zeichen dafür sein, dass der Betrieb seine Sozialabgaben nicht ordentlich leistet. Bei der Planung deiner Baufinanzierung solltest du auf realistische Angebote von seriösen Betrieben setzen.

SOKA-BAU online: Das Arbeitgeberportal

SOKA-BAU betreibt unter soka-bau.de ein umfangreiches Online-Portal für Arbeitgeber. Dort können Baubetriebe ihre Meldungen einreichen, Beiträge berechnen lassen und Auszüge für Arbeitnehmer anfordern. Für Bauarbeiter gibt es ein eigenes Portal, über das Urlaubsanträge und Nachweise verwaltet werden können.

FAQ: SOKA-BAU

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU ist der Oberbegriff für die gemeinsamen Einrichtungen des deutschen Baugewerbes: die ULAK (Urlaubskasse) und die ZVK (Zusatzversorgungskasse). Die Organisation sichert Urlaubsansprüche und betriebliche Altersversorgung für Bauarbeiter – auch bei häufigem Arbeitgeberwechsel.

Wer muss bei SOKA-BAU angemeldet sein?

Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes in Deutschland, die überwiegend Bauleistungen erbringen. Auch ausländische Betriebe, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, unterliegen der Meldepflicht.

Was zahlt SOKA-BAU an Arbeitnehmer?

Die ULAK zahlt Urlaubsgeld und sichert Urlaubsansprüche. Die ZVK zahlt im Rentenalter eine zusätzliche betriebliche Altersrente. Beide Leistungen werden aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert.

Hat SOKA-BAU etwas mit dem Mindestlohn zu tun?

Ja – SOKA-BAU überwacht auch die Einhaltung des tariflichen Bau-Mindestlohns, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde und damit auch für nicht-tarifgebundene Betriebe gilt.

Muss ich als Bauherr SOKA-BAU kennen?

Nicht direkt. Als Bauherr zahlst du keine SOKA-BAU-Beiträge. Indirekt sind die Beiträge aber in den Preisen deines Bauunternehmens enthalten. Betriebe, die keine Beiträge zahlen, kalkulieren oft günstiger – aber auf Kosten ihrer Mitarbeiter und auf dein rechtliches Risiko als Auftraggeber.

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